Erstaunlich viele Menschen verspüren Unbehagen, wenn sie zum Zahnarzt müssen. Bei manchen Menschen ist es mehr als Unbehagen. Eine ausgewachsene Zahnarztangst oder eine Phobie hindern solche Menschen daran, zum Zahnarzt zu gehen. Man besucht diesen erst, wenn man seine Schmerzen nicht mehr aushalten kann. Ein Zahnarzt könnte solche Patienten unter Narkose vollkommen schmerzfrei behandeln. Eine Narkose kommt auch bei anderen Eingriffen gelegentlich vor – zum Beispiel bei größeren Operationen am Kiefer. Hier erlebt eine Praxis oft Patienten, die Angst vor der Narkose haben. Wichtig ist, dass die Patienten über ihre Ängste sprechen. Nur dann kann der Arzt helfen, mit Zahnarztangst oder Angst vor Narkose fertig zu werden.
Welche verschiedenen Arten von Narkose gibt es?
Niemand muss heute noch Angst vor Narkose haben, denn das bedeutet nicht in jedem Fall eine Vollnarkose. Bei Zahnarztbehandlungen unterscheiden wir mehrere Methoden, um einen Patienten ruhig zu stellen. Es handelt sich um
– die Sedierung
– die Analgo-Sedierung
– den kurzen Dämmerschlaf
– und die Vollnarkose.
Unter einer Sedierung verstehen wir eine relativ kurze medikamentöse Narkose, die bei längeren Eingriffen eingesetzt werden kann. Der Patient schläft. Er erwacht kurze Zeit nach der Behandlung wieder. Bei Patienten mit Zahnarztangst oder bei einer unangenehmen Behandlung wird ein Beruhigungsmittel eingesetzt, das dämpfend auf das Zentralnervensystem wirkt. Der Vorteil der Sedierung für den behandelnden Arzt ist, dass der Patient ansprechbar ist, aber keine Angstgefühle spürt. Die Sedierung kann exakt berechnet werden. Sie wird von einem Anästhesisten überwacht. Angst vor Narkose muss bei der Sedierung niemand haben.
Bei der Analgo-Sedierung hat ein Patient Angst vor Narkose und Schmerzen. Um nicht nur die Zahnarztangst, sondern auch den Schmerzreiz auszuschalten, wird zusätzlich zum Beruhigungsmittel ein Schmerzmittel (Analgetikum) verabreicht. Die Überwachung der Analgo-Sedierung durch einen Anästhesisten ist Pflicht.
Bei Angst vor Narkose oder Zahnarztangst kann auch der Dämmerschlaf angezeigt sein. Auch hier bleibt der Patient ansprechbar, verspürt aber keine Schmerzen. Er erhält eine Lokalanästhesie und ein Sedativum. Diese Methode kann starke innere Anspannung und Zahnarztangst aushebeln, ohne dass sich der Patient ohnmächtig ausgeliefert fühlen muss. Der Dämmerschlaf wird gerne bei Patienten mit einer psychischen Erkrankung verwendet.
Nicht nur bei Angst vor Narkose und Zahnarztangst ist eine sorgfältige Anamnese angezeigt. Auch bei jeder anderen Behandlung, die eine Vollnarkose erfordert, ist die Erhebung von Basisdaten wie Alter oder Gewicht Voraussetzung für eine Vollnarkose. Ermittelt werden außerdem vekannte Vorerkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, akute Beschwerden oder eingenommene Medikamente. Am Tag, an dem die Vollnarkose eingeleitet wird, muss der Patient nüchtern bleiben.
Patienten mit Zahnarztangst können den Behandler um eine Allgemein- oder Vollnarkose bitten. Das ist zum Beispiel bei Erstbehandlungen nach langer Verweigerung jedes Zahnarztbesuches wegen Zahnarztangst angeraten. Wichtig ist aber, dass der Patient die Vollnarkose dann selbst bezahlen muss. Die Vollnarkose wird bei vorliegender Genehmigung des Patienten bzw. dessen Sorgeberechtigten auch bei Kindern oder bei schwierigen und langwierigen Behandlungen eingesetzt. Die Anwesenheit eines Narkosefacharztes und eines Assistenten in zwingend. Der Patient muss unter Vollnarkose künstlich über einen Beatmungsschlauch oder eine Beatmungsmaske beatmet werden.
Die Vollnarkose kann eine Gasnarkose oder eine Injektionsnarkose sein. Die Gasnarkose ist die klassische Methode, die bis heute angewendet wird. Der Patient mit Zahnarztangst atmet über eine Maske Narkosegase ein, die ihn betäuben. Die Narkosetiefe kann über die Atemluft gemessen werden. Zusätzlich wird dem Patienten ein Schmerzmittel verabreicht.
Viele Patenten, die Angst vor Narkose haben, fürchten sich vor der Injektionsnarkose. Das ist aber unnötig. Denn bei der Injektionsnarkose gibt es beim Aufwachen weniger Nebenwirkungen zu verzeichnen. Dafür ist die Medikamentendosis nicht so exakt zu bestimmen. Die Kontrolle von Blutdruck, Atmung oder anderen Parametern ist daher notwendig. Auch hier werden die Schmerzen durch ein Schmerzmittel ausgeschaltet.
Die Frage der Kostenübernahme bei einer Vollnarkose
Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst können durch ein psychiatrisches Gutachten nachweisen, dass wegen ihrer Zahnbehandlungsphobie eine Vollnarkose unerlässlich ist. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dann meist eine Formsache. Patienten mit Angstneurosen oder psychischen Erkrankungen müssen ebenfalls häufig mit einer Vollnarkose behandelt werden. Auch hier ist ein Gutachten über die Angststörung notwendig. Nur bei
– Kleinkindern unter 12 Jahren
– bei geistigen Behinderungen
– Bewegungsstörungen
– sowie bei schweren Allergien
– oder Unverträglichkeiten auf lokale Anästhetika
ist für eine Vollnarkose kein spezielles Gutachten nötig. Die Patienten sollten wegen der gewünschten Kostenerstattung jedoch vorab mit der Krankenkasse sprechen, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen. Die Kassen übernehmen die Behandlungskosten auch, wenn der Arzt entscheidet, dass eine OP nicht unter Lokalanästhesie ausgeführt werden kann.
Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es?
Viele Patienten mit Zahnarztangst haben auch Angst vor der Narkose. Sie fürchten sich vor allem vor den Neben- und Nachwirkungen einer Vollnarkose, wie Erbrechen, Übelkeit oder Kopfschmerzen. Bei der klassischen Gasnarkose können solche Nebenwirkungen durchaus vorkommen. Sie können heutzutage aber durch entsprechende Medikamentengaben effektiv behandelt werden. Ihr Zahnarzt hat kein Interesse daran, dass seine Patienten sich nach einer Zahn-OP erbrechen müssen. Daher wird heute häufiger die Intubationsnarkose zurückgegriffen. Hier ist die Narkose weniger tief. Die Narkosemittel können besser dosiert werden und müssen in geringerer Dosis verabreicht werden. Zusätzlich werden Muskelrelaxanzien eingesetzt.
Die Angst vor Narkose wegen möglicher Nach- und Nebenwirkungen ist heutzutage unnötig. Der Behandler entscheidet nach der Anamnese und aufgrund ermittelter Parameter darüber, für wen eine Vollnarkose unerlässlich ist oder infrage kommt. Wichtig ist, ihm alle relevanten Faktoren und Vorerkrankungen zur Kenntnis zu geben. Bei Zahnarztangst ist die Angst vor Narkose oft geringer. Es kann jedoch vorkommen, dass Patienten mit Zahnarztangst dem Behandler Vorerkrankungen oder Narkoserisiken verschweigen. Das ist jedoch nicht klug. Es erhöht die potenziellen Risiken einer Zahnbehandlung unter Narkose.
Fakt ist, dass es bei jeder OP und jeder Narkose zu einem unerwarteten Notfall kommen kann. Oft handelt es sich beispielsweise um Herz-Kreislauf-Störungen. Darauf sind die behandelnden Zahnärzte und Anästhesisten aber sehr gut vorbereitet. Dank moderner Überwachungsmethoden und guter Ausbildung können die Behandler jederzeit auf Krisen reagieren. Zu den möglichen Komplikationen einer Zahnbehandlung unter Narkose können allergische Schocks, Stoffwechselentgleisungen oder ein überraschender Herzstillstand gehören. Solche Krisen treten meist völlig unerwartet ein. In den meisten Fällen können die anwesenden Fachkräfte diese Notfälle aber gut beherrschen.
Zu einer Vollnarkose rät ein Zahnarzt nur dann nicht, wenn eine bekannte Schwangerschaft besteht oder der Patient trotz vorheriger Aufklärung nicht nüchtern zur Zahnbehandlung erscheint. Außerdem schließen schwerwiegende Vorerkrankungen am Herzen oder an anderen Organsystemen eine Vollnarkose manchmal aus. Lehnt der Patient wegen Angst vor Narkose eine Vollnarkose ab, kann diese ebenfalls nicht eingeleitet werden.
Wer Angst vor Narkose hat, ist oft besser mit dem medikamenteninduzierten Dämmerschlaf oder einer lokalen Betäubungsspritze bedient. Wenn man keine Schmerzen hat und die Behandlung einigermaßen entspannt erleben kann, sind außer einer geschwollenen Backe oder einem tauben Gefühl nach der Zahn-OP keine Nebenwirkungen zu erwarten. Die Betäubungsspritze darf der Zahnarzt selbst setzen. Er wird rund um den zu behandelnden Zahn einen oder mehrere Einstiche mit einem hochwirksamen Betäubungsmittel vornehmen. Vor dem geplanten Eingriff wird die Betäubungstiefe geprüft.
Für Zahnbehandlungen unter Vollnarkose oder den Dämmerschlaf wird der Patient oft an einen Kieferchirurgen überwiesen. Dieser sollte vorab wissen, dass der Patient Zahnarztangst oder Angst vor Narkose hat. Für Angstpatienten sind zunächst vertrauensbildende Maßnahmen und eine sorgfältige Aufklärung sinnvoll. Ein Patient mit Angst vor Narkose sollte immer ernst genommen werden. Auch Zahnarztangst ist keine Schande. Sie ist vielmehr meist ein Ergebnis schlechter Erfahrungen.
Der Zahnarzt sollte in Erfahrung bringen, was die Zahnarztangst ausgelöst hat und wie sie sich äußert. Er kann mit dem Patienten bestimmte Signale verabreden, wenn eine Panikattacke droht. Bei Angst vor Narkose ist oft eine ausführliche Aufklärung dessen, was während der OP mit dem Patienten geschieht, sehr hilfreich. Dabei sollte der Mediziner beruhigend, kompetent und souverän wirken, statt zu sehr in medizinische Details zu gehen.
Tipps gegen Angst vor Narkose beim Zahnarzt
Wer Angst vor Narkose hat, sollte sich die Zeit nehmen, eine Zahnarztpraxis zu besuchen. Angstpatienten können vor Ort entspannt durch ein persönliches Gespräch mit dem Arzt eine Aufklärung über die Behandlungsmöglichkeiten und die modernen Methoden der Schmerzreduktion erbitten. So lernt man den Behandler frühzeitig kennen und kann sich in seiner Praxis von der technischen Ausstattung, der Ausbildung oder Atmosphäre in der Praxis ein Bild machen. Wer weiß, dass er auf Verständnis und Hilfe stößt, fühlt sich trotz seiner Angst vor Narkose schon bedeutend wohler.
Viele Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst profitieren von Methoden der chinesischen Medizin wie Akupunktur oder Akupressur. Manchen Angstpatienten hilft vertraute Musik über die Ängste hinweg. Oft kann die Angst vor Narkose durch ein ausführliches Vorgespräch und die Anwesenheit vertrauter Personen gemildert werden. Daher ist es wichtig, dass man den Zahnarzt vor einer größeren Behandlung bereits als kompetent, entspannt und freundlich kennengelernt hat.
Bei Menschen mit ausgeprägter Zahnarztangst erfolgt das Kennenlernen oft erst, wenn die Schmerzen schon unerträglich sind und der Zustand der Zähne bereits desolat ist. In diesem Fall muss die Angst vor Narkose möglichst schnell abgebaut werden, damit der Mediziner möglichst zügig mit der Behandlung beginnen kann. Trotzdem muss für das Praxispersonal genug Zeit sein, das Vertrauen des Patienten zu gewinnen.